Herzlich willkommen auf der Website der Kraftfahrzeug-Innung Rhein-Kreis Neuss
Wir sind eine freiwillige lokale Vereinigung der Kraftfahrzeugbetriebe im Rhein-Kreis Neuss. Unsere Innung umfasst zurzeit etwa 170 Mitgliedsbetriebe und ist Mitglied der Kreishandwerkerschaft Niederrhein - Krefeld I Viersen I Neuss. Wir sind ebenfalls Mitglied des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, welcher wiederum dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe angehört.
Nach der Handwerksordnung ist es unsere Aufgabe, ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben. Unsere Innung regelt die Ausbildung und ist zuständig für das Prüfungswesen sowie die Fort- und Weiterbildung von Meistern und Gesellen. Wir wirken gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen an der Verwaltung der Berufsschulen mit und organisieren die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜBL).
Unser Ziel ist die Förderung des Kraftfahrzeuggewerbes im Rhein-Kreis Neuss. Wir ergreifen eigene Initiativen zur Verbesserung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung unserer Mitgliedsunternehmen, z. B. durch die Gründung spezieller Einrichtungen und die Bereitstellung von Beratungsangeboten. Als Mitglied der Kraftfahrzeug-Innung Rhein-Kreis Neuss profitieren Sie von weitreichenden Vorteilen, Vergünstigungen und Leistungen rund um das Kfz-Handwerk. Auf der Seite Leistungen informieren wir Sie hierzu umfassend.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über uns und unsere Leistungen. Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an einen Ihrer Ansprechpartner.
Ihr Robert Jeromin (Obermeister) Kraftfahrzeug-Innung Rhein-Kreis Neuss
Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf dieser Website darauf verzichtet, durchgehend geschlechtsspezifische Formulierungen in den Fließtexten sowie in Aufzählungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und Diverse in gleicher Weise, z.B. „Teilnehmer“ statt „TeilnehmerInnen“ oder „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“ oder „Teilnehmer (m/w/d). Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.